Ausschluss

Ausschluss

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Aus|schluss ['au̮sʃlʊs], der; -es, Ausschlüsse ['au̮sʃlʏsə]:
das Ausschließen:
die Partei drohte mir mit dem Ausschluss; das Verfahren fand unter, mit Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Zus.: Parteiausschluss.

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Aus|schluss 〈m. 1u
1. Ausschließung, Fernhaltung
2. 〈Typ.〉 nicht mitdruckendes, niedrigeres Setzmaterial (ohne Schriftbild) zum Ausfüllen der Wortzwischenräume
● den \Ausschluss eines Mitgliedes beantragen; mit \Ausschluss von; unter \Ausschluss der Öffentlichkeit (bei Gerichtsverhandlungen)

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Aus|schluss , der; -es, Ausschlüsse:
1.
a) das Ausschließen (2); das Ausgeschlossenwerden:
den A. [aus der Partei] beantragen;
b) das Ausschließen (3 a); das Ausgeschlossenwerden:
das Verfahren fand unter A. der Öffentlichkeit statt.
2. (Druckw.) nicht druckende, niedrigere Typen für die Zwischenräume.

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I
Ausschluss,
 
Recht: 1) A. der Öffentlichkeit, Öffentlichkeit; 2) A. der Haftung, Haftung.
II
Ausschluss,
 Betriebssysteme: Semaphor.
III
Ausschluss,
 Datenbanken: das Gegenteil von Auswahl, also das Nichtberücksichtigen bestimmter Datensätze bei einer Selektion. In machen Datenbankprogrammen (wie z. B. FileMaker) können mit dem Befehl »Ausschließen« auch aus der Menge der selektierten Datensätze einige nachträglich ausgeschlossen werden.
IV
Ausschluss,
 Typografie: freier Raum zwischen Buchstaben. Der Leeraum, der mit der Tastenkombination Strg-Umschalttaste-Leertaste eingegeben wird, ist z. B. ein Festausschluss.

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Aus|schluss, der; -es, ...schlüsse: 1. das Ausschließen (2, 3 a), Ausgeschlossenwerden: den A. [aus der Partei] beantragen; das Verfahren fand unter A. (Fernhaltung) der Öffentlichkeit statt; mit A. (veraltend; mit Ausnahme) einer Person, einer Sache. 2. (Druckw.) nicht druckende, niedrigere Typen für die Zwischenräume.

Universal-Lexikon. 2012.

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